Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder unterliegen gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Sie haben bei der Ausführung ihrer Tätigkeit einen gewissen Sorgfaltsmaßstab einzuhalten. Sie haften jedoch nicht per se für negative Auswirkungen ihrer unternehmerischen Entscheidungen. Vielmehr liegt es in der Natur des Unternehmertums, Risiken einzugehen, die mitunter auch zu Planabweichungen und Verlusten führen können.

Entscheidungsgrundlage. Entscheidend dafür, ob in der Verwirklichung eines Risikos eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt, ist die Qualität der Entscheidungsgrundlage. Die Business Judgement Rule macht die Anforderungen an die Vorbereitung „unternehmerischer Entscheidungen“ deutlich. Sorgfältig handeln die Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder demnach, wenn sie sich vor einer unternehmerischen Entscheidung mit den verbundenen Risiken auseinandersetzen und ihre Entscheidung schließlich basierend auf angemessenen Informationen treffen. Ausschlaggebend ist, dass das Vorstandsmitglied bzw. der Geschäftsführer bei seiner unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information und zum Wohl der Gesellschaft zu handeln. Neben der Ausgangssituation und Zielsetzung der Entscheidung sind die Handlungsmöglichkeiten inklusive deren Prognose und die der Prognose zugrundeliegenden Annahmen sowie die Chancen und Risiken zu erheben und zu dokumentieren.
Risikoanalyse. Um das persönliche Haftungsrisiko der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder zu reduzieren, ist es bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen (Änderungen Unternehmensstrategie und Jahresplanung, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, Akquisitionen, etc) sohin unumgänglich, vorab eine Risikoanalyse durchzuführen und zu dokumentieren und diese in weiterer Folge der unternehmerischen Entscheidung zugrunde zu legen (entscheidungsorientiertes Risikomanagement).
Möchten auch Sie das persönliche Haftungsrisiko Ihrer Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder reduzieren? Benötigen Sie Unterstützung beim Auf- oder Ausbau eines wirksamen Risikomanagementsystems? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage unter office@skalegal.at. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Anliegen rund um das Thema Geschäftsführerhaftung.
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